Forderungskatalog

Der Forderungskatalog des Tiny House Verbands

I. Rechtliche Forderungen

1. Vereinfachungen in der Bauleitplanung und Flächenausweisung

  • Sondergebiete für Tiny-House-Siedlungen:
    • Einführung von Sondergebieten (z. B. in der BauNVO, § 1 Abs. 2 oder Abs. 2), in denen Tiny-House-Siedlungen erleichtert realisiert werden können.
    • Flexibilität die mehreren Punkten für TH erlaubt u.a. > Wohnen, Hauptwohnsitz/Ferienwohnung/gewerbliche Nutzung/Vermietung
    • Gemeinden sollen befähigt werden, gezielt Flächen für Tiny Houses im Innenbereich festzulegen, wobei zu berücksichtigen ist, zu welchem Zweck diese genutzt werden (Wohnen, Büro etc.). Besonderer Fokus sollte auf eine temporäre Nutzung der Fläche für TH sein.
  • Vereinfachte Flächenausweisung:
    • Anpassung der Bebauungsplan Vorschriften (§ 9 BauGB) zur expliziten Erwähnung von Tiny Houses und Kleinstwohnhäusern als zulässige Bauform Ermöglichung von Abweichungen bei Vorgaben, z. B. durch Baufenster für Kleingebäude bis 50 m2.

2. Neue Kategorien und Genehmigungsregelungen

  • Schaffung einer eigenen Kategorie für „Kleinstwohnhäuser“:
    • Um eine Einheitlichkeit zu erreichen, sollte das BauGB soll eine eigene Kategorie (z. B. „Kleinstwohngebäude“ oder „Mikrogebäude“) definieren, die speziell Tiny Houses umfasst – insbesondere Wohngebäude, die kleiner als 50 m2 sind und flexible Bauformen (mobile oder temporäre Wohnformen) erlauben.
    • Eine eigene Kategorie ermöglicht die Festlegung spezifischer rechtlicher Regelungen, die von den Anforderungen an herkömmliche, größere Wohngebäude abweichen.
  • Baugenehmigungsfreiheit und vereinfachte Genehmigungsverfahren:
    • Anpassung der Vorschriften zur Baugenehmigungsfreiheit, sodass Tiny Houses unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Größe unter 50 m2, Einhaltung von Abstandsflächen, keine Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses) auch ohne förmliche Baugenehmigung errichtet werden können.
    • Orientierung an Best-Practice-Modellen wie dem schwedischen Attefallshus“-Gesetz, das flexible und vereinfachte Genehmigungsverfahren ermöglicht. https://fourlinkconsulting.com/blog/the-microhouse-in-sweden-attefallshus

3. Flexiblere Erschließungsvorhaben und Anpassung der Anforderungen im Außenbereich

  • Reduzierung der Erschließungsvorhaben:
    • Senkung der Anforderungen an den Anschluss an das öffentliche Ver- und Entsorgungsnetz, insbesondere für autarke Tiny Houses, die alternative Erschließungsformen (z. B. Solaranlagen, Regenwassernutzung, Komposttoiletten) nutzen.
    • Vereinfachung der Erschließungspflicht (§ 34 BauGB) für Flächen, die nicht vollständig erschlossen sind – insbesondere in ländlichen oder weniger dicht besiedelten Gebieten.
  • Anpassung der Vorschriften im Außenbereich:
    • Lockerung der strengen Regelungen des § 35 BauGB für das Bauen im Außenbereich, um Tiny Houses in ländlichen Regionen oder weniger dicht besiedelten Gebieten zu ermöglichen
    • Einführung von Sonderregelungen für temporäre oder mobile Tiny Houses im Außenbereich, sofern keine negativen Auswirkungen auf Landschaft oder Umwelt zu erwarten sind.
    • Auflockerung des Grenzbereichs zwischen Innenbereichslinie und Außenbereichslinie zur Umsetzung von Tiny Houses

4. Stellplatzvorgaben

  • Ausnahme von Stellplatzpflichten:
    • Tiny Houses sollen von der Stellplatzpflicht befreit werden, da auf kleinen Grundstücken oder in nachhaltigen, autofreien Konzepten zusätzliche Stellplätze oft nicht erforderlich sind.
    • Kommunen sollen in ihren Bebauungsplänen explizit auf Stellplatzvorgaben für Tiny Houses verzichten können.

    II. Politische Forderungen

    1. Förderung von nachhaltigem und kleinem Wohnraum im Städtebau

    • Integration in die Städtebauförderung:
      • Das BauGB sollte die Kommunen anregen, Tiny Houses als nachhaltige, platzsparende und altersgerechte Wohnform in der Städtebauförderung und in Bebauungsplänen aktiv zu berücksichtigen.
      • Finanzielle Fördermittel oder vereinfachte Planungsverfahren sollen gezielt für Tiny-House-Siedlungen zur Anwendung kommen, um diese als integralen Bestandteil der nachhaltigen Stadtentwicklung oder Nachverdichtungsstrategien zu etablieren.

    2. Förderung nachhaltiger Baukonzepte

    • Unterstützung umweltfreundlicher und energieeffizienter Bauweisen:
      • Das BauGB könnte nachhaltige Baukonzepte für Tiny Houses fördern, indem es Vorgaben zur Reduzierung der Flächenversiegelung, zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz von erneuerbaren Energien erleichtert.
      • Kleinere, umweltfreundliche und energieeffiziente Häuser sollten als bevorzugte Bauform im Hinblick auf Klimaschutz und Flächenersparnis anerkannt und gefördert werden.

    3. Prozessuale und organisatorische Verbesserungen

    • Beschleunigte Genehmigungs- und Planungsverfahren:
      • Einführung von schnellen und vereinfachten Verfahren zur Beschließung von Bebauungsplanänderungen, speziell für Tiny House Projekte, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und den Zeitrahmen zu verkürzen.
      • Vereinfachung der Bauanträge im Zusammenhang mit Kleingebäuden.
    • Förderung der Zusammenarbeit und personeller Ressourcen:
      • Bereitstellung von Fördermitteln für die Unterstützung von relevanten unabhängigen Verbänden, insbesondere zur Finanzierung von Personalressourcen, die für neutrale Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und den professionellen Informationsaustausch notwendig sind.
      • Einrichtung von Arbeitskreisen, in denen Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen und relevanten Verbänden gemeinsam die Umsetzung der Reformvorschläge praxisnah gestalten und koordinieren.
    • Ausnahmen bei Nachverdichtung und Einhaltung weiterer Vorgaben:
      • Schaffung von Ausnahmeregelungen für Tiny Houses, die beispielsweise Nachverdichtungsmaßnahmen erleichtern und flexible Vorgaben (z. B. bezüglich der Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes – GEG) ermöglichen.