FAQ – TINY HOUSE

Was ist ein Tiny House?

Definition lt.

Industrienorm Kleingebäude

Herausgeber: Tiny House Verband, veröffentlicht am 23.5.2023

Definition Kleingebäude lt. Norm

Kleingebäude

Kleinwohnform

Dauerhaft bewohnbares Gebäude, welches

a) nicht auf einer durchgehenden Fläche gegründet ist oder

b) transportabel auf einer beliebigen Gründung aufgebaut ist oder

c) auf einem Anhänger mit Straßenzulassung aufgebaut ist oder

d) dauerhaft auf einem Ponton gegründet ist und

e) eine Brutto-Grundfläche von weniger als 100 qm aufweist.

Tiny House

Kleingebäude mit einer Brutto-Grundfläche von unter 50 qm, welches stationär oder transportabel ist.

Tiny House on Wheels

Kleingebäude mit einer Brutto-Grundfläche von unter 50qm auf einem mobilen Anhänger mit Straßenzulassung.

 

Die Norm ist für 69,- € erhältlich. Mitglieder erhalten 50 Rabatt.

https://shop.verlagsprojekte.de/kleiner-wohnen/

Brauche ich für mein Tiny House eine Baugenehmigung?

In aller Regel ja! Denn ein Tiny House ist nach BauGB als Gebäude der Gebäudeklasse 1 zu qualifizieren, auch wenn es auf Rädern steht und ggf. transportabel ist. Dementsprechend ist ein Genehmigungsverfahren nach der jeweiligen Bauordnung durchzuführen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhand die jeweilige Bauordnung und ggf. Bausatzungen der Städte und Gemeinde, nach welchen sich das äußere Erscheinungsbild der Tiny Houses richten muss. Auch Abstände zu den Nachbarn sind einzuhalten.

Ist das GEG bei Tiny Houses anzuwenden?

Ob das Gebäudeenergiegesetz (GEG) anzuwenden ist, ist davon abhängig, ob der Anwendungsbereich gemäß § 2 GEG eröffnet ist. Man kann zusammenfassend festhalten, dass es bei Tiny Houses auf die konkrete Verwendung ankommt und unbedingt vor der Herstellung des Tiny Hous zu prüfen ist, ob das GEG anzuwenden ist. In jedem Fall findet es dann Anwendung, wenn das Tiny House als Erstwohnsitz verwendet wird und man dort dauerhaft leben möchte. Ausnahmen ergeben sich infolgedessen bei der Verwendung als Wochenendhaus, Jagd- oder Fischereihäuser oder bei simplen Gartenhäusern.

Gibt es eine Norm für Tiny Houses?

Die Norm für Tiny Houses wurde am 22.5.2023 veröffentlicht.

Ziel des herausgebenden, bundesweit operierenden Tiny House Verbands war es, den aktuellen Stand der Technik verantwortungsvoll zu recherchieren und zu einem Gesamtwerk zusammenzufassen. Es war die erklärte Absicht der Autorinnen und Autoren, mit der vorliegenden Norm Anforderungen an eine Mindestqualität im Bauwesen so aufzustellen, dass bei der Erfüllung dieser ein vereinfachtes Verfahren bei Bauantrag und -genehmigung wahrscheinlicher wird.

Erhältlich ist die Norm bei Laible Verlagsprojekte, wo auch das Magazin „Kleiner Wohnen“ herausgegeben wird. Sie ist als PDF oder gedruckt für EUR 69,– (ggf. zzgl. Versand) erhältlich.

Zum Bezug der Norm: https://shop.verlagsprojekte.de/kleiner-wohnen/.

Was bedeutet Tiny House Movement?

Das Tiny House Movement ist eine gesellschaftliche Bewegung mit Ursprung in den USA, die das Leben in kleinen Häusern propagiert.

Die Bewegung findet auch Ausdruck in der allgemeinen Architektur-Szene, indem zunehmend Klein- und Minihäuser geplant werden.

Was für Einsatzmöglichkeiten bieten sich mit einem Tiny House?

– ZUM WOHNEN –

  • Erstwohnsitz
  • Zweitwohnung
  • Ferienwohnung
  • Gästewohnung
  • Musikzimmer
  • Atelier
  • Werkstatt
  • uvm.

– IM GEWERBLICHEN BEREICH –

  • Arbeitszimmer
  • Seminarraum
  • Klassenzimmer
  • Kindergartenraum
  • Friseursalon
  • Praxis
  • uvm.
Welche Nutzerguppen gibt es?

Der Nutzerkreis kann grundsätzlich in folgende Gruppen gegliedert werden:

  1. Personen, die sich hinsichtlich der Größe des Wohnraums, der Grundstücksfläche sowie der damit verbundenen Kosten reduzieren möchten
  2. Berufstätige oder Studenten, die temporär an einem anderen Standort Wohnraum benötigen
  3. Haushalte, die ein Tiny House als Ferien- oder Wochenendhaus nutzen möchten
  4. Selbständige und Gewerbetreibende, die Tiny Houses als Büro, Personalwohnungen oder als Ferienhaus zu gewerblichen Zwecken nutzen möchten.
Was muss ich beachten, um ein Tiny House als Erstwohnsitz nutzen?

Durch die Nutzung des Tiny House für dauerhafte Wohnzwecke wird es zum Gebäude. Auf welchen Grundstücken das Tiny House gebaut/aufgestellt werden darf, ist im örtlichen Flächennutzungsplan sowie, soweit vorhanden, im Bebauungsplan unter den Vorgaben der BauNVO ersichtlich. Das Grundstück muss sich im Innenbereich befinden und erschlossen sein. Wie das Tiny House in äußerlicher Erscheinung und in den Abmessungen beschaffen sein muss, ist im örtlichen Bebauungsplan und/oder in der Ortsgestaltungssatzung vorgegeben.

Es ist einfacher sein Tiny House nach den individuellen baurechtlichen Vorgaben des vorher ausgesuchten Grundstücks zu bauen, als zuerst das Tiny House zu bauen und dann ein Grundstück zu suchen, das in seinen baurechtlichen Vorgaben dem Tiny House entspricht.

Bitte dafür Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt halten. Eine Baugenehmigung ist erforderlich.

Generell kann man sagen, dass durch das deutsche Baurrecht es alles andere als einfach und außerdem oftmals teuer ist, einen geeigneten Platz für das eigene Tiny House zu finden.

Eine Alternative, entweder für die Übergangszeit bis ein geeigneter Platz gefunden wurde, oder auch dauerhaft, sind Campingplätze. Viele Campingplätze erlauben das Aufstellen von Tiny Houses. Das Anmelden eines Erstwohnsitzes ist jedoch je nach Lage des Camping Platzes, Innen- oder Aussenbereich, i.d.R. nicht möglich.

Kann man in einem Tiny House auch im Winter wohnen?

Ja, ein Tiny House ist für eine ganzjährige Nutzung ausgelegt. Es ist entsprechend gedämmt und beheizt. Sofern es zum dauerhaften Wohnen (mit Bauantrag) auf einem Baugrundstück errichtet wird, muss es dem Gebäudeenergiegesetzt (GEG) entsprechen. Auf Campingplätzen und bei Ferienhäusern in Sondergebieten, die der Erholung dienen, findet das GEG keine Anwendung.

Für Gebäude mit weniger als 50qm Nutzfläche ist kein Energieausweis nötig.

 

Kann man in einem Tiny House zur Probe wohnen?

Ja – Probewohnen wird sogar sehr empfohlen! Angebote finden Sie auf den jeweiligen Herstellerseiten.

 

Was kostet ein Tiny House?

Folgende Faktoren wirken sich auf die Kosten aus:

  • die Größe der Wohnfläche
  • Art der Baumaterialien
  • die Ausbaustufe („Ausbauhaus“ oder bezugsfertig)
  • der Ausstattungsumfang
  • die technische Ausrüstung (Heizung, Dusche, etc.)
  • Autarkie

Allgemeine Preisangaben sind nicht möglich. 

Kann ich mein Tiny House finanzieren?

Ja, es gibt verschiedene Kreditinstitute, die speziell für Tiny Houses Finanzierungsmöglichkeiten anbieten. Grundstückseigentum als Absicherung ist keine zwingende Voraussetzung.

Kann ich mein Tiny House versichern?

Ja, es bieten verschiedene Versicherungen spezielle auf Tiny Houses zugeschnittene Gebäude- & Hausrat- und Transport Versicherungen an.

Darf ich mein Tiny House vermieten?

Ein Tiny House darf selbstverständlich auch vermietet werden. Zu beachten sind ggf. Vorschriften einer gewerblichen Nutzung, die sich auf den Gebietscharakter beziehen. Soll heißen: Eine touristische Nutzung, also z.B. Vermietung an Feriengäste, kann ggf. in einem reinen Wohnviertel durch die jeweilige Kommune untersagt werden.

Wo kann ich mein Tiny House hinstellen?

Das hängt von der Nutzung ab:

Nutzung zum dauerhaften Wohnen

  • Sie benötigen ein Grundstück, das nach der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke für das Wohnen zugelassen ist. Das sind beispielsweise Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, urbane Gebiete, Kerngebiete und Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung oder Sondergebiete. In manchen dieser Gebiete gibt es örtliche Bebauungspläne, die regeln, welche Art von Häusern gebaut werden dürfen. Oder es gibt eine Ortsgestaltungssatzung. Beide machen es unter Umständen schwierig, eine Baugenehmigung für ein Tiny House zu bekommen. Am einfachsten bekommt Sie ein Tiny House wahrscheinlich in einem Sondergebiet oder in „Gebieten zur Entwicklung der Wohnnutzung“ genehmigt, da es dort am wenigsten Auflagen gibt.
  • Das Grundstück muss erschlossen sein. Das heißt, es muss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz angebunden sein und an das Ver- und Entsorgungsnetz.

Sonderfall Campingplatz: 

Wenn Sie Ihr Tiny House auf einem Campingplatz aufstellen wollen, für den die Wohnnutzung im Bebauungsplan eingetragen ist, dann benötigen Sie weder eine Stellplatz- noch eine Baugenehmigung. Laut Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze gibt es dann zwei Auflagen für das Tiny House:

  • Es darf maximal 50 Quadratmeter groß sein.
  • Es darf nicht höher als 3,50 Meter sein. Einige Campingplatzbetreiber lassen allerdings auch Tiny Houses bis 4 Meter Höhe zu, also im Zweifel nachfragen.

Anforderungen, die ein Tiny House für dauerhaftes Wohnen erfüllen muss

Da die Landesbauordnung für Wohnungen vorschreibt, dass sie eine Küche und ein Bad haben müssen, ist ein Tiny House ohne Küche und Bad nicht genehmigungsfähig. Weitere Anforderungen, die das Minihaus erfüllen muss:

  • Aufenthaltsräume müssen mindestens 2,40 Meter hoch sein – wobei es da in einigen Bundesländern Ausnahmen gibt.
  • Fensterlose Bäder und Toiletten sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.
  • Bei Tiny Houses aus Holz kann eine Blitzschutzanlage notwendig sein.
  • Außerdem unterliegen auch Treppen, Türen, Fenster und Fluchtwege den Bestimmungen der Landesbauordnung.

Nutzung als Wochenend- oder Ferienhaus

  • Wer sein Tiny House nur gelegentlich als Wochenendhaus oder als Ferienhaus nutzen will, kann es auf einem Grundstück in einem „Sondergebiet, das der Erholung dient“ aufstellen. Diese Gebiete sind extra für den Bau von Wochenend- oder Ferienhäusern gedacht. Das Attraktive an diesen Gebieten: Sie liegen meist umgeben von Außengebieten, also mitten in der Natur. Zudem gelten in solchen Gebieten oft tolerantere Bebauungspläne und Gestaltungssatzungen. Dort ist der Bau häufig verfahrens- oder genehmigungsfrei, wenn die Grundfläche nicht mehr als 50 Quadratmeter beträgt. Das Grundstück muss allerdings auch dort erschlossen sein.
  • Dauerwohnen (und die Anmeldung eines Erstwohnsitzes) ist in solchen Tiny Houses in der Regel nicht erlaubt – es sei denn, die Gemeinde hat im Bebauungsplan eine Wohnnutzung zugelassen. Dann müsst ihr allerdings die Energieeinsparverordnung (EnEV) beim Bau einhalten. Sie gilt nicht, wenn das Tiny House maximal vier Monate im Jahr bewohnt wird.

Nutzung als Wohnwagen

  • Wer sein Tiny House nur als Wohnwagen für den Urlaub nutzt, fällt nicht unter das Baurecht. Das Tiny House gilt dann als Fahrzeug. Es muss allerdings für die Zeit, in der es nicht genutzt wird, einen Stellplatz haben. Das kann eine zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vorgesehene Fläche auf Privatgrund sein.

 

Sie benötigen weitere Beratung?

Welche Flächen eignen sich als Stellplatz?

Grundsätzlich gilt, dass Stellflächen die notwendige Infrastruktur (Zu-, Abwasser, Strom) bieten müssen.

Für gemeinschaftliches Wohnen:

  • große Grundstücke ab ca. 1.000qm
  • sind idealerweise gut über öffentliche Verkehrsmittel erreichbar

Einzellösungen:

  • sogenannte Enkelgrundstücke, also Grundstücke, die für die nächste Generation frei gehalten werden sollen, könnten temporär als Tiny House Stellfläche genutzt werden
  • besonders kleine Grundstücke

Nachverdichtung:

  • Im Innenbereich könnten z.B. Flachdächer mit Tiny Houses überbaut werden

Eine Broschüre für Gemeinden stellen wir hier zum download bereit.

Wie kann ich einen Stellplatz finden?
Das hängt ganz davon ab, wie man wohnen möchte, ob alleine oder in Gemeinschaft. Hier finden Sie Unterstützung für die Grundstückssuche für einzelne Tiny House Projekte. 
Für gemeinschaftliches Wohnen sind Tiny-House-Vereine die passenden Ansprechpartner.  Mehr Infos
Oder tragen Sie Ihre Anfrage in der Flächenbörse ein: www.die-flaechenboerse.de. Die Flächenbörse ist ein Angebot des Tiny House Verbands in Zusammenarbeit mit VILCOMO.
Gibt es in Deutschland bereits Tiny-House-Dörfer?

Zum dauerhaften Wohnen sind viele geplant, aber wenige realisiert:

  • Realisiert: Tiny House Village, Mehlmeisel – ca. 35 Häuser zzgl. Gemeinschaftsgebäude. (entstand durch Umnutzung eines Campingplatzes)
  • Realisiert: TinyHouse Dorf Lilleby in 23883 Hollenbek, 8 Plätze inkl. Gemeinschaftshaus, CoWorkingSpace und Gewerberäume – entstand durch Umnutzung eines Bahngeländes, auf dem ehemals eine Jugendherberge in einem Zug betrieben wurde
  • Realisiert: Karlsruhe – Areal auf Campingplatz für ca. 15 Häuser
  • In Planung: Warendorf (NRW)
  • In Planung: Tiny House Dorf (nördlich von Berlin)
  • In Planung: Dortmund
  • In Planung: Öko-Dorf mit Tiny Houses – Schwarzwald – Baar Kreis – Es wäre der erster Tiny-Haus-Park (20 Häuser) in Baden-Württemberg
  • In Planung: Hannover – Europas größte Tiny House Siedlung
  • uvm.

Mehr Infos

Wie nachhaltig sind Tiny Houses?
  • Weniger CO2-Emissionen
  • Recycelte oder ökologische Materialien möglich
  • Autarkie-Konzepte realisierbar
  • Weniger Platz = weniger Konsum

Mehr Infos finden Sie in der Industrienorm für Kleingebäude unter https://shop.verlagsprojekte.de/kleiner-wohnen/

Tiny Houses gegen Wohnungsnot?

Das wohnen im Tiny House ist eine Lebenseinstellung, der vorausgeht, sich von unnötigem Ballast zu befreien und sich in allem zu Minimalisieren um mehr Lebenszeit für andere Dinge zu haben. Somit ist das nicht für Jeden eine Lösung.

Indirekt könnten sich Tiny Houses auf die Wohnungsnot auswirken, wenn z.B. zu groß gewordene Wohnungen (Generation 50+) beim Wechsel in ein Tiny House frei werden.

Kann ich Tiny Houses selbst bauen und verkaufen?

Die Frage richtet sich an viele Hersteller, Schreiner und/oder Tischler. Die Tiny Houses können selbst gebaut oder produziert werden, um sie anschließend an potentielle Interessenten zu verkaufen. Wichtig ist hierbei, dass der Veräußerer keine Garantie für eine bestimmte Nutzbarkeit des Tiny Houses abgibt, denn je nach Bundesland unterliegen die Tiny Houses unterschiedlichen, baulichen Anforderungen. Für den Verkauf eines Tiny Houses genügt ein einfacher Kaufvertrag. Die notarielle Form ist nur im Zusammenhang mit Grundstückskaufverträgen zu beachten.

Benötigen Sie Beratung?

Lassen Sie sich umfassend zu Tiny Houses und baurechtlichen Anforderungen beraten!

FAQ – VERBAND

Was sind die Ziele des Verbands?

Ziele des Verbands sind die Unterstützung von Kommunen, der Aufbau einer Verbandsplattform sowie eines Netzwerks zwischen den verschiedenen Tiny House Akteuren. Dem Verband ist es ein Anliegen, Tiny House Interessierte mit Herstellern sowie Vereinen, Beratern oder Anbietern von Tiny House nahen Dienstleistungen zusammenzubringen.

 

Der Verband setzt sich ein für:
  • Vereinfachung der Bereitstellung von Stellplätzen und Grundstücken für mobile Kleinwohnformen, mit oder ohne Räder
  • sind Ansprechpartner für Kommunen und Gemeinden, siehe auch Broschüre für Kommunen und Gemeinden
  • bilden ein Netzwerk aus Herstellern, Zulieferern, Dienstleistern und Vereinen
  • Öffentlichkeitsarbeit
Warum hat der Tiny House Verband eine Norm für Tiny Houses veröffentlicht?

Ziel des herausgebenden, bundesweit operierenden Tiny House Verbands war es, den aktuellen Stand der Technik verantwortungsvoll zu recherchieren und zu einem Gesamtwerk
zusammenzufassen. Es war die erklärte Absicht der Autorinnen und Autoren, mit der vorliegenden Norm Anforderungen an eine Mindestqualität im Bauwesen so aufzustellen, dass bei der Erfüllung
dieser ein vereinfachtes Verfahren bei Bauantrag und -genehmigung wahrscheinlicher wird.

Erhältlich ist die Norm bei Laible Verlagsprojekte, wo auch das Magazin „Kleiner Wohnen“ herausgegeben wird. Sie ist als PDF oder gedruckt für EUR 69,– (ggf. zzgl. Versand)
erhältlich.

Zum Bezug der Norm: https://shop.verlagsprojekte.de/kleiner-wohnen/.

Wer kann Mitglied werden?

Im Tiny House Verband können Tiny House Hersteller, Produkt Zulieferer, Dienstleister, Vereine und Förderer Mitglied werden.

Zur Mitgliederübersicht

Kann ich auch als Privatperson Mitglied werden?

Der Verband bringt Hersteller, Zulieferer, Dienstleister, Vereine und Förderer der Tiny House Szene zusammen, die aktiv (direkt oder indirekt) mit der Erstellung eines Tiny Houses zu tun haben und andere Öffentlichkeit benötigen als Privatpersonen, die sich für das Wohnen im Tiny House interessieren. Für Privatpersonen besteht jedoch die Möglichkeit sich über einen Verein zu engagieren und informieren.

Zur Vereinsübersicht

Was ist der Unterschied zwischen Verband und Verein?

Der Verband ist ein Zusammenschluss von Herstellern Zulieferern, Dienstleistern, Vereinen und Förderern, um die (politischen) Ziele zu erreichen. Der Verband ist die zentrale Anlaufstelle  und Informationsplattform für Tiny House Interessenten.

Zum Verband

Vereine sind das Netzwerk von Tiny House interessierten Menschen in einer bestimmten Region. Sie betreiben u.a. Öffentlichkeitsarbeit und Stellplatzsuche und bringen Tiny House Interessierte zusammen.

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Welche Vorteile bietet der Verband?

Mitglieder profitieren von folgenden Vorteilen:

  • Zugang zu Netzwerk und Partnern
  • Positionierung der Mitglieder -> Verbandsmitgliedschaft als „Gütesiegel“
  • Teilnahme an besonderen Projekten zu Forschung & Bildung
  • Zugang zu Marktzahlen
  • Interessentenvertretung
  • uvm.

Mehr Infos

Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge?

Gültig ab 1.1.2021

Die Beiträge werden nach Anzahl Mitarbeiter (inkl. Geschäftsführung) gestaffet.

 

750,- € 1 - 3 Mitarbeiter
1.500,- € 4 - 10 Mitarbeiter
2.500,- € mehr als 10 Mitarbeiter / Fördermitglieder
0,- € für Tiny House Vereine

Jetzt Mitglied werden

FAQ – VEREINE

Was ist der Unterschied zwischen Verband und Verein?

Der Verband ist ein Zusammenschluss von Herstellern Zulieferern, Dienstleistern, Vereinen und Förderern, um die (politischen) Ziele zu erreichen. Der Verband ist die zentrale Anlaufstelle  und Informationsplattform für Tiny House Interessenten.

Zum Verband

Vereine sind das Netzwerk von Tiny House interessierten Menschen in einer bestimmten Region. Sie betreiben u.a. Öffentlichkeitsarbeit und Stellplatzsuche und bringen Tiny House Interessierte zusammen.

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Wer kann im Verein Mitglied werden?

I.d.R. kann jeder, ob privat oder gewerblich, im Verein Mitglied werden. Darüber entscheidet jeder Verein selbst.

In meiner Region gibt es keinen Verein - was kann ich tun?

Wenn es in Ihrer Region noch keinen Verein gibt, dann empfehlen wir, sich z.B. über die Facebook-Gruppe „Tiny House Deutschland“ mit anderen Interessenten aus der Region zu vernetzen und gemeinsam eine Initiative, einen Verein zu gründen. Der Verband bietet bei der Vereinsgründung mit praktischen Tipps Unterstützung an.

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